SAP - Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten
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Veranstaltungssicherheit

SAP - Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten

Ausbildung zur sachkundigen Aufsichtsperson nach § 40 Abs. 5 MVStättVO. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bei Veranstaltungen, Auf- und Abbau Leitung und Aufsicht im (Bühnen)technischen Bereich zu führen.

Inhalte & Lernziele

Ziele / Inhalte Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStätt VO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bei Veranstaltungen, Auf- und Abbau Leitung und Aufsicht im (bühnen)technischen Bereich nach DGUV-V17 § 15 und MVStättVO § 38 und 39 zu führen. Die Seminarinhalte entsprechen den Vorgaben der DGUV-I 215-322 und beinhalten u. a.: Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten) alle relevanten Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V3, DGUV-V17) Beauftragung, Aufgaben und Grenzen der Verantwortung der Sachkundigen Aufsichtsperson (Delegation von Betreiberpflichten, Zusammenarbeit mit Verantwortlichen für Veranst.-Technik) Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, Erarbeiten von Schutzzielen und -maßnahmen Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes und der Ersten Hilfe Grundlagen der Durchführung von Unterweisungen Umgang mit szenischen Effekten (Nebel, offenes Feuer, Laser und Pyrotechnik) Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer

Zielgruppe

Betreiber, Veranstalter und Agenturen Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung (Verantwortliche für Veranstaltungstechnik nach MVStätt VO § 40 (5), Leitung und Aufsicht nach DGUV-V17)

Zertifikat & Abschluss

Im Anschluss an die Schulung (Lernerfolgskontrolle), wird ein Zertifikat an die Teilnehmer ausgehändigt.

Seminar-Details

Kategorie

Veranstaltungssicherheit

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