
Grundschulung für elektrotechnisch unterwiesene Personen nach DIN VDE 1000-10 und DGUV Vorschrift 3. Befähigung zur Durchführung einfacher elektrotechnischer Tätigkeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Mitarbeitende ohne elektrotechnische Ausbildung, die im Rahmen ihrer Tätigkeit einfache elektrotechnische Arbeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen sollen – insbesondere: · Hausmeister, Haustechniker, Facility-Management-Personal · Produktions- und Instandhaltungspersonal · Mechaniker, Industriemechaniker und Anlagenbediener · Mitarbeitende in Werkstätten, Logistik und technischen Bereichen · Fach- und Führungskräfte, die Tätigkeiten in elektrotechnischen Bereichen koordinieren Kein elektrotechnischer Berufsabschluss erforderlich – grundlegendes technisches Verständnis wird empfohlen.
Es wird ein Zertifikat ausgestellt.
Kategorie
Arbeitssicherheit
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