Sicherheitskonzepte erstellen nach § 43 MVStättVO
Zurück zur Übersicht
Veranstaltungssicherheit

Sicherheitskonzepte erstellen nach § 43 MVStättVO

Erstellung von Sicherheitskonzepten nach § 43 MVStättVO für Versammlungsstätten. Gesetzliche Anforderungen, Risikobewertung und praktische Dokumentation. Behandelt werden relevante Vorschriften, Grundlagen einer Risikobewertung und Kriterien zur Erstellung.

Inhalte & Lernziele

ZIELE / INHALTE Voraussetzungen: Berufliche Tätigkeit in einem der oben genannten Bereiche Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber oder dem jeweiligen Veranstalter zu erstellen. Bei Veranstaltungen müssen die notwendigen Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung getroffen werden. Kriterien wie Anzahl der Besucher, Infrastruktur am Veranstaltungsort und erwartetes Besucherverhalten müssen in einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen berücksichtigt werden. Während des Seminars werden folgende Themen behandelt: Relevante Vorschriften und Empfehlungen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten Grundlagen einer Risikobewertung Anpassung der Vorgaben eines Sicherheitskonzeptes für bauliche Anlagen an den öffentlichen Raum Organisationsstruktur – Verantwortung und Pflichten Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber Gesetzliche Vorgaben und RegelnMusterkonzept: Gliederung und Handhabung Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts Erkennen von Gefahren und Gefährdungsbeurteilung/Risikobewertung Ergreifen von KompensationsmaßnahmenUnterweisungen zur Veranstaltung Kommunikation mit Behörden und Beteiligten Kontrolle und Aufsicht Szenarien bei verschiedenen Schadensereignissen Notfallmanagement Einsatz von Kommunikationstechnik, Erstellen von Kommunikationsplänen Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen Betreiberpflichten nach MVStättVO, Pflichten der Veranstalter und Betreiber HINWEIS Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen werden von den Sicherheitsbehörden nach Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft. Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Zielgruppe

Betreiber von Versammlungsstätten, Betreiber von Gebäuden mit einmaligen Veranstaltungen (Unternehmen) Veranstalter und Dienstleister sowie Behörden: Bürgermeister/in, Bauaufsicht, Ordnungsamt, Kulturamt, Sportamt, Feuerwehr, Polizei, Gebäudemanagement, Fachplaner aus den Bereichen Technik, Infrastruktur, Kunst und Kultur

Zertifikat & Abschluss

Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Seminar-Details

Kategorie

Veranstaltungssicherheit

Jetzt anfragen

Haben Sie Fragen zu diesem Seminar? Unser Team berät Sie gerne zu Terminen, Inhouse-Schulungen und individuellen Anforderungen.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten und unsere Website zu verbessern. Einige Cookies sind technisch notwendig, andere helfen uns, die Website zu optimieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.