
Ausbildung zur zertifizierten unterwiesenen Person für die Leitung von Veranstaltungen nach § 38 Abs. 2 MVStättVO. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, bei Veranstaltungen ihren Pflichten als Betreiber, Veranstalter bzw. beauftragte Veranstaltungsleitung nachzukommen.
Betreiber, Veranstalter und Agenturen Betreiber, Veranstalter und von ihnen beauftragte Stellvertreter (Veranstaltungsleitung nach MVStätt VO § 38)
Im Anschluss an die Schulung (Lernerfolgskontrolle), wird ein Zertifikat an die Teilnehmer ausgehändigt.
Kategorie
Veranstaltungssicherheit
Haben Sie Fragen zu diesem Seminar? Unser Team berät Sie gerne zu Terminen, Inhouse-Schulungen und individuellen Anforderungen.