Veranstaltungsleitung - Zertifizierte unterwiesene Person (ZUP)
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Veranstaltungssicherheit

Veranstaltungsleitung - Zertifizierte unterwiesene Person (ZUP)

Ausbildung zur zertifizierten unterwiesenen Person für die Leitung von Veranstaltungen nach § 38 Abs. 2 MVStättVO. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, bei Veranstaltungen ihren Pflichten als Betreiber, Veranstalter bzw. beauftragte Veranstaltungsleitung nachzukommen.

Inhalte & Lernziele

Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten) Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUC-V1, DGUC-V17) Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung Aufgaben der Veranstaltungsleitung Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Ordnungsdienst und Sanitätsdienst Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer. Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften DGUV-V17 werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, bei Veranstaltungen ihren Pflichten als Betreiber, Veranstalter bzw. beauftragte Veranstaltungsleitung nachzukommen.

Zielgruppe

Betreiber, Veranstalter und Agenturen Betreiber, Veranstalter und von ihnen beauftragte Stellvertreter (Veranstaltungsleitung nach MVStätt VO § 38)

Zertifikat & Abschluss

Im Anschluss an die Schulung (Lernerfolgskontrolle), wird ein Zertifikat an die Teilnehmer ausgehändigt.

Seminar-Details

Kategorie

Veranstaltungssicherheit

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