Gesetzliche Grundlagen:
1. Unfallverhütungsvorschrift, DGUV Vorschrift Nr. 1 (ehemals BGV a1),
2. DGUV Information 205-001 (ehemals BGI 560)
3. Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG § 10
4. Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht
§ 42 Unterweisung zu den Betriebsvorschriften
Gemäß der gesetzlichen Grundlagen hat der Unternehmer – in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und den Gefahren eines Betriebes – Personen in ausreichender Anzahl zu benennen, die eine Evakuierung sicherstellen. hierzu ist es geboten, Evakuierungshelfer und/oder Etagenbeauftragte in einem Unternehmen zu etablieren. nach Muster-Versammlungsstättenverordnung ist das Betriebspersonal bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich über die Brandschutzordnung und insbesondere über das Verhalten bei einem Brand oder bei einer Panik zu unterweisen. In diesem Lehrgang erhalten die Teilnehmer das notwendige Wissen, um eine geordnete Räumung oder 37 Evakuierung zielgerichtet organisieren, planen und umsetzen können.
ZIELE / INHALTE
Bedeutung des Brandschutzes
Verbrennungsvorgang und Brandverlauf
Organisatorischer Brandschutz
Besondere Risiken im Betrieb
Evakuierungsübung Theorie und Praxis
Aufgabenbeschreibung des Brandschutz- bzw. Evakuierugshelfers Löschübung in Theorie und Praxis
Auszüge aus den relevanten Unfallverhütungsvorschriften Versammlungsstättenverordnung / Sonderbauverordnung
Erfahrungsaustausch